• Home
  • AGB
  • Fahrservice GmbH

    AGB

    Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Fahrservice GmbH für die Buchung des "Audi Shuttle Services"

    [1.] Die Fahrservice GmbH mit Sitz in Salzburg führt den Audi Shuttle Service im Rahmen der Salzburger Festspiele durch. Die im Rahmen dieses Shuttle Services erbrachten Leistungen werden ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen abgewickelt. Der dem Shuttle Service zugrunde liegende Auftrag des Kunden unterliegt diesen Geschäftsbedingungen; abweichende oder widersprechende AGB werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen nicht widersprochen wird.

    [2.] Die Fahrservice GmbH führt den Audi Shuttle Service im eigenen Namen durch. Auftraggeber für den Audi Shuttle Service können laut Vorgaben der AUDI AG nur die AUDI AG selbst, verbundene Unternehmen, Sponsoren der Salzburger Festspiele, Vertragspartner der AUDI AG, sowie bedeutende Persönlichkeiten sein ("die Auftraggeber"). Die Entscheidung über die Annahme eines Auftrages liegt ausschließlich bei der Fahrservice GmbH; es besteht kein wie immer gearteter Kontrahierungszwang.

    [3.] Die Auftraggeber haben einen ordnungsgemäß und vollständig ausgefüllten Auftrag mit sämtlichen Pflichtangaben über Internet (https://shuttleservice-salzburg.at/) an die Fahrservice GmbH bzw. den von ihr beauftragten Dienstleister zu übermitteln. Der Auftrag kommt erst mit Annahme durch die Fahrservice GmbH zustande. Die Annahme erfolgt durch Übermittlung einer Bestätigungsmitteilung per E-Mail an den Auftraggeber. Die Aufträge werden in der Reihenfolge des E-Mail-Eingangs bearbeitet. Im Fall von Überkapazitäten ist es möglich, dass Anfragen für die Durchführung eines Audi Shuttle Service bereits aus diesem Grund abgelehnt werden.

    [4.] Shuttle-Fahrten können zu den im Internet (https://shuttleservice-salzburg.at/) verlautbarten Preisen durchgeführt werden. Die Preise verstehen sich jeweils zuzüglich Ust in der gesetzlichen Höhe. Die Rechnung über die Shuttle-Fahrt wird an die vom Kunden angegebene Rechnungsadresse übersandt. Die Rechnung ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen an die angegebene Kontonummer zu überweisen. Im Fall des Zahlungsverzuges kommen die gesetzlichen Verzugszinsen zur Anwendung.

    [5.] Eine Stornierung der Shuttle-Fahrt ist nur bis längstens 48 Stunden vor der geplanten Shuttle-Fahrt ohne Stornogebühr möglich; bei einer Stornierung bis 24 Stunden vor der geplanten Shuttle-Fahrt werden 50 % des Fahrpreises als Stornogebühr, ab 24 Stunden vor der geplanten Fahrt wird der volle Fahrpreis als Stornogebühr berechnet. Dies gilt ebenso, wenn Gäste nicht erscheinen oder sich entscheiden, kurzfristig zu Fuß zu gehen.

    [6.] Der Kunde ist nicht berechtigt, angenommene Aufträge einseitig zu ändern. Die Fahrservice GmbH wird bei Änderungswünschen allerdings die Verfügbarkeit prüfen, um im Einvernehmen mit dem Kunden allenfalls eine Änderung des Auftrages zu vereinbaren (z.B. der Beginn einer Veranstaltung wird vorverlegt). Sofern sich die Durchführung des Auftrages verlängert, behält sich die Fahrservice GmbH vor, die Mehrkosten zu verrechnen (z.B. eine Veranstaltung endet statt um 23.00 Uhr erst um 01.00 Uhr).

    [7.] Die Fahrservice GmbH übernimmt keine Haftung, dass die Veranstaltung tatsächlich stattfindet; nur für den Fall, dass der Fahrservice GmbH bekannt wird, dass eine Veranstaltung abgesagt wurde, wird sie den Kunden davon entsprechend informieren.

    [8.] Die Fahrservice GmbH leistet Gewähr dafür, dass ein von ihr angenommener Auftrag durchgeführt wird; für Pünktlichkeit, Fahrdauer, etc. kann aufgrund der Verkehrssituation keine Gewährleistung übernommen werden. Der Kunde ist selbst verantwortlich, dass er die Abfahrtszeit so festlegt, dass die Fahrt rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung abgeschlossen werden kann. Der Kunde ist in Kenntnis, dass unmittelbar vor Veranstaltungsbeginn mit erheblichen Verkehrsbelastungen zu rechnen sein kann, die nicht vorhersehbar sind. Die Fahrservice GmbH haftet auch nicht für Schadenersatzansprüche, die über die abgeschlossene Haftpflicht-und Insassenversicherung hinausgeht. Insbesondere ist der Ersatz von mittelbaren Schäden, für Verdienstausfall und Folgeschäden (z.B. verfallene Veranstaltungskarten, etc.) ausgeschlossen.

    [9.] Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses.

    [10.] Die Vertragsteile kommen für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieses Vertrages aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen ungültig oder undurchführbar sind oder werden, überein, dass davon die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unberührt bleibt. Die Vertragsteile werden im Fall der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen die unwirksame Bestimmung durch eine der wirtschaftlichen Zielsetzung dieses Vertrages entsprechende vertragliche Regelung ersetzen; das Gleiche gilt, wenn der gesamte Vertrag unwirksam ist oder wird.

    [11.] Die Vertragsteile vereinbaren für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag die Zuständigkeit des sachlich in Betracht kommenden Gerichtes der Landeshauptstadt Salzburg; es ist österreichisches Recht anzuwenden.

    [12.] Der Kunde erklärt hiermit seine ausdrückliche Einwilligung, dass seine persönlichen Daten automatisationsgestützt verarbeitet werden; die Daten werden bei der Übertragung zur Fahrservice GmbH verschlüsselt (SSL 128 BIT). Die Daten werden insbesondere, soweit dies zur Auftragserfüllung notwendig ist, an Mitarbeitervertragspartner der Fahrservice GmbH weitergegeben. Der Kunde hat das Recht, diese Einwilligung zur Datenverarbeitung jederzeit zu widerrufen.

    ADRESSE

    FAHRSERVICE GMBH
    Innsbrucker Bundesstraße 136
    A-5020 Salzburg
    Telefon: +43 660 7393509
    E-Mail: office@fahrservice-gmbh.at
    Web: www.fahrservice-gmbh.at

    NAVIGATION

  • Home
  • LINKS

  • Facebook
  • Instagram
  • INFORMATION

  • Datenschutz
  • Impressum
  • AGB
  • © FAHRSERVICE GMBH