Die Fahrservice GmbH mit Sitz in Salzburg führt den Audi Shuttle Service im Rahmen der Salzburger Festspiele durch. Die im Rahmen dieses Shuttle Services erbrachten Leistungen werden ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen abgewickelt. Der dem Shuttle Service zugrunde liegende Auftrag des Kunden unterliegt diesen Geschäftsbedingungen; abweichende oder widersprechende AGB werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen nicht widersprochen wird.
Die Fahrservice GmbH führt den Audi Shuttle Service im eigenen Namen durch. Auftraggeber für den Audi Shuttle Service können laut Vorgaben der AUDI AG nur die AUDI AG selbst, verbundene Unternehmen, Sponsoren der Salzburger Festspiele, Vertragspartner der AUDI AG, sowie sonstige von der Fahrservice GmbH akzeptierte Auftraggeber sein ("die Auftraggeber"). Die Entscheidung über die Annahme eines Auftrages liegt ausschließlich bei der Fahrservice GmbH; es besteht kein wie immer gearteter Kontrahierungszwang.
Die Auftraggeber haben einen ordnungsgemäß und vollständig ausgefüllten Auftrag mit sämtlichen Pflichtangaben über Internet (https://shuttleservice-salzburg.at/) an die Fahrservice GmbH bzw. den von ihr beauftragten Dienstleistern zu übermitteln. Der Auftrag kommt erst mit Annahme durch die Fahrservice GmbH zustande. Die Annahme erfolgt durch Übermittlung einer Bestätigungsmitteilung per E-Mail an den Auftraggeber. Die Aufträge werden in der Reihenfolge des E-Mail-Eingangs bearbeitet. Im Fall von Überkapazitäten ist es möglich, dass Anfragen für die Durchführung eines Audi Shuttle Service bereits aus diesem Grund abgelehnt werden.
Shuttle-Fahrten können zu den im Internet (https://shuttleservice-salzburg.at/) verlautbarten Preisen durchgeführt werden. Die Preise verstehen sich jeweils zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Die Rechnung über die Shuttle-Fahrt wird an die vom Kunden angegebene Rechnungsadresse übersandt. Die Rechnung ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen an die angegebene Kontonummer zu überweisen. Im Fall eines Zahlungsverzuges kommen die gesetzlich geregelten Verzugszinsen zur Anwendung.
Gegenstand des Vertrages ist ausschließlich die Durchführung von Transportleistungen. Ein bestimmter Fahrtverlauf, eine bestimmte Fahrtdauer oder ein bestimmter Ankunftszeitpunkt wird nicht geschuldet.
Eine Stornierung der Shuttle-Fahrt ist bis zu 62 Stunden vor der geplanten Shuttle-Fahrt gebührenfrei möglich; bei einer Stornierung bis 36 Stunden vor der geplanten Shuttle-Fahrt werden 50% des Fahrpreises als Stornierungsgebühr einbehalten. Ab 36 Stunden vor der geplanten Fahrt wird der volle Fahrpreis als Stornierungsgebühr berechnet. Dies ist ebenso wirksam, wenn die Fahrgäste nicht erscheinen oder sich entscheiden, kurzfristig zu Fuß zu gehen.
Der Kunde ist nicht berechtigt, angenommene Aufträge einseitig zu ändern. Die Fahrservice GmbH wird bei Änderungswünschen allerdings die Verfügbarkeit prüfen, um im Einvernehmen mit dem Kunden allenfalls eine Änderung des Auftrages zu vereinbaren (z. B. der Beginn einer Veranstaltung wird vorverlegt). Bei verlängerter Durchführung des Auftrages behält sich die Fahrservice GmbH vor, Mehrkosten zu verrechnen (z. B. eine Veranstaltung endet statt um 23.00 Uhr erst um 01.00 Uhr).
Die Fahrservice GmbH übernimmt keine Haftung für das tatsächliche Stattfinden der Veranstaltung; sofern der Fahrservice GmbH bekannt wird, dass eine Veranstaltung abgesagt wurde, wird der Kunde entsprechend informiert.
Die Fahrservice GmbH gewährleistet die Durchführung eines von ihr angenommenen Auftrages. Für Pünktlichkeit, Fahrtdauer, etc. kann aufgrund der jeweiligen Verkehrssituation keine Gewähr übernommen werden. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die Abfahrtzeit so festzulegen, dass die Fahrt rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung abgeschlossen werden kann. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass insbesondere unmittelbar vor Veranstaltungsbeginn mit erheblicher, nicht vorhersehbarer Verkehrsbelastung zu rechnen ist. Die Haftung der Fahrservice GmbH ist - soweit gesetzlich zulässig - auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt und der Höhe nach auf die Leistungen der bestehenden Haftpflicht- und Insassenversicherung begrenzt. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Fahrservice GmbH nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den Ersatz des typischerweise vorhersehbaren Schadens. Insbesondere ist eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden (z.B. verfallene Veranstaltungskarten) sowie entgangenen Gewinn - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen.
Die Fahrservice GmbH haftet nicht für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung von Leistungen, sofern diese auf Ereignisse höherer Gewalt zurückzuführen sind (z. B. Naturereignisse, behördliche Anordnungen, Verkehrsbehinderungen außergewöhnlichen Ausmaßes).
Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zur Wirksamkeit der zumindest der Textform (z. B. E-Mail). Dies gilt auch für die Änderung dieses Formerfordernisses.
Die Vertragsparteien kommen für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieses Vertrages aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen ungültig oder undurchführbar sind oder werden, überein, dass die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unberührt bleibt.
Die Vertragsparteien werden im Fall der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen diese durch eine solche ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt; das Gleiche gilt, wenn der gesamte Vertrag unwirksam ist oder wird.
Die Vertragsparteien vereinbaren zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz der Fahrservice GmbH in der Landeshauptstadt Salzburg. Dieser Vertrag unterliegt österreichischem materiellem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Die Vertragssprache ist Deutsch.
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit dem Audi Shuttle Service sind in der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung der Fahrservice GmbH unter Datenschutzerklärung abrufbar.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).