Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Fahrservice GmbH für die Buchung des "Audi Shuttle Services"
[1.] Die Fahrservice GmbH mit Sitz in Salzburg führt den Audi Shuttle Service im
Rahmen der Salzburger Festspiele durch. Die im Rahmen dieses Shuttle
Services erbrachten Leistungen werden ausschließlich auf Grundlage dieser
Geschäftsbedingungen abgewickelt. Der dem Shuttle Service zugrunde liegende
Auftrag des Kunden unterliegt diesen Geschäftsbedingungen; abweichende oder
widersprechende AGB werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen nicht
widersprochen wird.
[2.] Die Fahrservice GmbH führt den Audi Shuttle Service im eigenen Namen durch.
Auftraggeber für den Audi Shuttle Service können laut Vorgaben der AUDI AG nur
die AUDI AG selbst, verbundene Unternehmen, Sponsoren der Salzburger
Festspiele, Vertragspartner der AUDI AG, sowie bedeutende Persönlichkeiten sein
("die Auftraggeber"). Die Entscheidung über die Annahme eines Auftrages liegt
ausschließlich bei der Fahrservice GmbH; es besteht kein wie immer gearteter
Kontrahierungszwang.
[3.] Die Auftraggeber haben einen ordnungsgemäß und vollständig ausgefüllten
Auftrag mit sämtlichen Pflichtangaben über Internet (https://shuttleservice-salzburg.at/) an
die Fahrservice GmbH bzw. den von ihr beauftragten Dienstleister zu übermitteln.
Der Auftrag kommt erst mit Annahme durch die Fahrservice GmbH zustande. Die
Annahme erfolgt durch Übermittlung einer Bestätigungsmitteilung per E-Mail an den
Auftraggeber. Die Aufträge werden in der Reihenfolge des E-Mail-Eingangs
bearbeitet. Im Fall von Überkapazitäten ist es möglich, dass Anfragen für die
Durchführung eines Audi Shuttle Service bereits aus diesem Grund abgelehnt
werden.
[4.] Shuttle-Fahrten können zu den im Internet (https://shuttleservice-salzburg.at/)
verlautbarten Preisen durchgeführt werden. Die Preise verstehen sich jeweils
zuzüglich Ust in der gesetzlichen Höhe. Die Rechnung über die Shuttle-Fahrt wird an
die vom Kunden angegebene Rechnungsadresse übersandt. Die Rechnung ist ohne
Abzug innerhalb von 14 Tagen an die angegebene Kontonummer zu überweisen. Im
Fall des Zahlungsverzuges kommen die gesetzlichen Verzugszinsen zur Anwendung.
[5.] Eine Stornierung der Shuttle-Fahrt ist nur bis längstens 48 Stunden vor der
geplanten Shuttle-Fahrt ohne Stornogebühr möglich; bei einer Stornierung bis 24
Stunden vor der geplanten Shuttle-Fahrt werden 50 % des Fahrpreises als
Stornogebühr, ab 24 Stunden vor der geplanten Fahrt wird der volle Fahrpreis als
Stornogebühr berechnet. Dies gilt ebenso, wenn Gäste nicht erscheinen oder sich
entscheiden, kurzfristig zu Fuß zu gehen.
[6.] Der Kunde ist nicht berechtigt, angenommene Aufträge einseitig zu ändern. Die
Fahrservice GmbH wird bei Änderungswünschen allerdings die Verfügbarkeit prüfen,
um im Einvernehmen mit dem Kunden allenfalls eine Änderung des Auftrages zu
vereinbaren (z.B. der Beginn einer Veranstaltung wird vorverlegt). Sofern sich die
Durchführung des Auftrages verlängert, behält sich die Fahrservice GmbH vor, die
Mehrkosten zu verrechnen (z.B. eine Veranstaltung endet statt um 23.00 Uhr erst um
01.00 Uhr).
[7.] Die Fahrservice GmbH übernimmt keine Haftung, dass die Veranstaltung
tatsächlich stattfindet; nur für den Fall, dass der Fahrservice GmbH bekannt wird,
dass eine Veranstaltung abgesagt wurde, wird sie den Kunden davon entsprechend
informieren.
[8.] Die Fahrservice GmbH leistet Gewähr dafür, dass ein von ihr angenommener
Auftrag durchgeführt wird; für Pünktlichkeit, Fahrdauer, etc. kann aufgrund der
Verkehrssituation keine Gewährleistung übernommen werden. Der Kunde ist selbst
verantwortlich, dass er die Abfahrtszeit so festlegt, dass die Fahrt rechtzeitig vor
Beginn der Veranstaltung abgeschlossen werden kann. Der Kunde ist in Kenntnis,
dass unmittelbar vor Veranstaltungsbeginn mit erheblichen Verkehrsbelastungen zu
rechnen sein kann, die nicht vorhersehbar sind. Die Fahrservice GmbH haftet auch
nicht für Schadenersatzansprüche, die über die abgeschlossene Haftpflicht-und
Insassenversicherung hinausgeht. Insbesondere ist der Ersatz von mittelbaren
Schäden, für Verdienstausfall und Folgeschäden (z.B. verfallene Veranstaltungskarten,
etc.) ausgeschlossen.
[9.] Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zur Wirksamkeit
der Schriftform; dies gilt auch für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses.
[10.] Die Vertragsteile kommen für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieses
Vertrages aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen ungültig oder undurchführbar
sind oder werden, überein, dass davon die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen
unberührt bleibt. Die Vertragsteile werden im Fall der Unwirksamkeit
einzelner Bestimmungen die unwirksame Bestimmung durch eine der wirtschaftlichen
Zielsetzung dieses Vertrages entsprechende vertragliche Regelung ersetzen; das
Gleiche gilt, wenn der gesamte Vertrag unwirksam ist oder wird.
[11.] Die Vertragsteile vereinbaren für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag die
Zuständigkeit des sachlich in Betracht kommenden Gerichtes der Landeshauptstadt
Salzburg; es ist österreichisches Recht anzuwenden.
[12.] Der Kunde erklärt hiermit seine ausdrückliche Einwilligung, dass seine
persönlichen Daten automatisationsgestützt verarbeitet werden; die Daten werden
bei der Übertragung zur Fahrservice GmbH verschlüsselt (SSL 128 BIT). Die Daten
werden insbesondere, soweit dies zur Auftragserfüllung notwendig ist, an
Mitarbeitervertragspartner der Fahrservice GmbH weitergegeben. Der Kunde hat das
Recht, diese Einwilligung zur Datenverarbeitung jederzeit zu widerrufen.